1. Die folgenden Allgemeinen Bestimmungen regeln den Kartenverkauf (unabhängig davon, auf welche Weise er zustande kommt) an Besteller/Kunden für Veranstaltungen, die die GerhardEvents im eigenen Namen durchführt. Dazu gehören die Veranstaltung selbst, sowie alle damit zusammenhängenden Nebenleistungen.
2. Nach § 312b (3) Nr. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterfällt die Kartenbestellung nicht den Regeln über Fernabsatzverträge. Es besteht daher kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Alle Bestellungen sind daher endgültig und verbindlich.
3. Zahlungsmodalitäten:
GerhardEvents verkauft Karten/Gutscheine nur gegen Vorkasse. Der Kunde ist für die Angabe der richtigen Adresse verantwortlich. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden und ist von der vollständigen Bezahlung und Eingang auf unserem Bankkonto abhängig. Für Porto und Verpackung werden je Bestellung EUR 2,00 bei Versand innerhalb Deutschlands berechnet. Die Karten/Gutscheine werden durch die Deutsche Post AG versandt. Auf Wunsch können auch Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. ausgestellt werden.
4. Reklamation:
Bei Versand der Veranstaltungskarten ist die GerhardEvents unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Bestellung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Versandbenachrichtigung eintreffen.
5.Ist ein Besteller/Kunde nicht rechtzeitig an der Haltestelle, die auf seinen Karten angegeben steht, ist die GerhardEvents nicht zur Erstattung der Kosten für Eintrittskarten oder sonstige Ausgaben verpflichtet.
6. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter, werden die Eintrittspreise gegen Vorlage der Original-Tickets erstattet. Eine Erstattung sonstiger Auslagen ist ausgeschlossen. Ebenfalls keine Haftung bei höherer Gewalt. z.B. Bergbahn fährt nicht wegen Sturm, usw.
7. Sollte bei einer Busreise die angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden, kann die GerhardEvents die Reise absagen.
7 a. bei Tagesfahrten bis 1 Tag vorher
7 b. bei Mehrtagesfahrten bis 4 Wochen vor Abreisetag - hier gilt eine telefonische Absage zur Fristwahrung - oder eine schriftliche Absage per Mail zur Fristwahrung.
8. Rücktrittspauschale bei Mehrtages-Busfahrten durch den Kunden - bis 60 Tage vor Abreise 20% des Reisepreises - bis 45 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises - bis 30 Tage vor Abreise 70% des Reisepreises - bis 21 Tage vor Abreise 80% des Reisepreises - bis 14 Tage vor Abreise 90% des Reisepreises - bis 7 Tage vor Abreise 95% des Reisepreises - bei Nichterscheinen am Reisetag 100% des Reisepreises
9. Für EU-Bürger ist das Mitführen eines gültigen Personalausweises /Reisepasses ausreichend. Es wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
10. Bei Busreisen im Sinne von § 3 PBefG, ist derzeit das Busunternehmen "Reisewelt Simperl" beauftragt, welches die von mir organisierten Busfahrten - Tages-/Mehrtagesfahrten - durchgeführt. Reisewelt Simperl Steinkirchener Str. 1 85221 Dachau
11. Die Reisenden können die Busreisen (Tages-/Mehrtagesfahrten) - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
12. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
13. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Reise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Siehe Punkt 9
14. Leistungsänderungen Änderungen des Reiseverlaufes und der Leistung vorbehalten.
15. Zusatzkosten Bitte beachten Sie, dass in vielen Städten eine Tourismusabgabe anfällt. Diese ist in unserem Reisepreis nicht eingerechnet und ist vor Ort zu bezahlen.
16. Wir empfehlen bei sämtlichen Fahrten einen Reisepass oder Personalausweis mitzunehmen. Bitte kontrollieren Sie das Gültigkeitsdatum - für Ersatzausstellung ist der Kunde verantwortlich.(Bei Verweigerung der Einreise in ein anderes EU-Land durch die Behörde, ist der Kunde für seine Rück-/Weiterreise und deren Kosten selbst verantwortlich, d.h. auch im Falle einer längeren Wartezeit (30 min) kann der Bus nicht auf diesen Reisegast warten und der Kunde muss auf eigene Kosten zum nächsten Stopp weiterreisen).
17. Veröffentlichung von Fotos und Texten:
Bei unseren Veranstaltungen ist immer ein Fotograf dabei. Durch die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erteilen Sie uns die Erlaubnis und erklären Ihr Einverständnis, dass Fotografien und Texte auf den Internetseiten, der "GerhardEvents", Zeitungsartikeln, Presseberichten, sowie auf Bildern im Schaukasten veröffentlich werden dürfen.
Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Inhaber Gerhard Jakobs für Art und Form der Nutzung der oben aufgeführten Internetseiten, zum Beispiel für das Runterladen von Bildern, Texten, Namen und deren anschließenden Nutzung durch Dritte.
Nach §22 KUG (Kunsturhebergesetz) ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings ist nach § 23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie "Personen der Zeitgeschichte" bzw. Teil einer Versammlung/Veranstaltung sind.
Ich erkläre ausdrücklich, dass alle erfassten Daten, Bilder und Texte ausschließlich für die "GerhardEvents" verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
18. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.
Besondere Beförderungsbedingungen bei der Durchführung von Sonderfahrten mit Trambahnen.
1.
Geltungsbereich
1.1
Diese besonderen Beförderungsbedingungen gelten für
Sonderfahrten mit Trambahnen der Stadtwerke München GmbH (SWM).
1.2
Verkehrsunternehmer im Sinne von § 3 PBefG der
jeweiligen Sonderfahrt ist die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG).
2. Ausschluss des Gemeinschaftstarifs
2.1
Der MVV-Gemeinschaftstarif findet keine Anwendung.
3. Haftung und
Ersatz von Aufwendungen 3.1
Die
MVG haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an
Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt nach den
gesetzlichen Regelungen, die für die Beförderung von Fahrgästen mit
Straßenbahnen gelten.
3.2
Für
Sachschäden haftet die MVG gegenüber jeder beförderten Person nur bis zu einem
Höchstbetrag von € 1.000,-. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn
Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. 3.3
Die
MVG und GerhardEvents haften nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich
auf einem schuldhaften Handeln des Fahrgastes beruhen. 3.4
Abweichungen
von der vereinbarten Leistung durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen
oder Unterbrechungen, Baustellen und Streckensperrungen usw. begründen keine
Ersatzansprüche gegenüber GerhardEvents (GE). 3.5
Die
Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt. 3.6
Kosten
oder Aufwendungen, die für Beseitigung von Beschädigungen oder Verunreinigungen
entstehen, sind vom Fahrgast zu ersetzen.
4.
Betriebliche
Anforderungen, Verkehrsaufsicht 4.1. Aus
Gründen der Verkehrssicherheit ist es verboten, explosionsfähige,
leichtentzündliche, radioaktive, ätzende oder übel riechende Stoffe, Gegenstände
mit ungeschützten scharfen Kanten und Spitzen sowie sonstige
gefährliche Gegenstände, die eine Gefahr für andere Menschen oder die
Betriebssicherheit darstellen
in das Fahrzeug einzubringen und auf die Fahrt
mitzunehmen. 4.2. Die
Lautstärke darf 85 dB, gemessen in 3m Entfernung nicht überschreiten, nach
22:00 Uhr sind die Fenster der Trambahn geschlossen zu halten.
4.3. An den
Endhaltestellen/Wendeanlagen, sind bei Pausen grundsätzlich die dafür
vorgesehenen Toilettenanlagen zu benutzen.
4.4. Das
Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet.
5.
Ein- und
Ausstieg 5.1. Das
Einsteigen der Fahrgäste der Sonderfahrt ist grundsätzlich nur an der
vereinbarten Haltestelle möglich.
5.2. Das
Aussteigen der Fahrgäste kann auf Anfrage früher an einer Knotenpunkthaltestelle
(S- und U-Bahn) erfolgen. Eine Kostenrückerstattung, auch teilweise ist nicht
möglich und erfolgt auf eigenes Risiko.
6.
Verhalten
des Fahrgastes 6.1. Das
Verhalten der Fahrgäste darf das Fahrpersonal, die Verkehrssicherheit und die Betriebseinrichtungen
nicht beeinträchtigen. Die Fahrgäste dürfen weder den Linienbetrieb stören,
noch Dritte belästigen oder gefährden. 6.2. Alle
Fahrgäste sind verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.
6.3. Den
Anweisungen der Mitarbeiter der GE und des Betriebspersonals ist Folge zu
leisten. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen der Mitarbeiter
der GE und des Betriebspersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung
ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr
für die Sicherheit oder Belästigung anderer Fahrgäste entsteht.
7.
Beendigung
der Sonderfahrt 7.1. Die
Sonderfahrt endet an der vereinbarten Haltestelle.
7.2. Die
Fahrgäste haben das Fahrzeug bei Verlassen auf zurückgebliebene persönliche
Gegenstände zu überprüfen. Für den Verlust von Gegenständen übernimmt die GE
keine Haftung.
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